Patientenverfügung

Meine Vorsorge erfüllt alle wichtigen Standards

  • Rechtlich geprüft durch deutsche Fachanwälte & Notare
  • DSGVO-konform & sicher gehostet in Deutschland
  • Digital sofort nutzbar als PDF oder Ausdruck
  • Ohne Abo, einmal zahlen und dauerhaft nutzen
Wir sind rechtlich geprüftDSGVO-konformMade in Germany

Thomas, Aylin und über 5.000 andere haben mit uns vorgesorgt.

Patientenverfügung

39 € inkl. MwSt.

Lege fest, welche Behandlung du willst und welche nicht. In unter 10 Minuten, ohne Kanzleitermin.

Extras freigeschaltet · 1 von 3
9 €Notfallkarte fürs PortemonnaieNotfallkarteEnthalten
34 €Gedruckte VorsorgemappeVorsorgemappenoch 19 €
49 €Immer aktuell, 12 MonateImmer aktuellnoch 110 €
Noch 19 € bis „Vorsorgemappe

Sofort digital verfügbar · 14 Tage Widerrufsrecht · Mappe und Extras im nächsten Schritt wählbar

VisaMastercardAmerican ExpressPayPalKlarnaSEPA-Lastschrift

Lege fest, welche Behandlung du willst und welche nicht. In unter 10 Minuten, ohne Kanzleitermin.

Wer entscheidet über deine Behandlung, wenn du es nicht kannst?

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte deinen mutmaßlichen Willen ermitteln. Sie rekonstruieren aus Erzählungen von Angehörigen, was du gewollt hättest. Mit ihr steht es schwarz auf weiß, und zwar für die konkrete Situation.

Je mehr du regelst, desto mehr legen wir dazu. Die Extras erscheinen automatisch im Warenkorb, sobald dein Einkauf die Stufe erreicht:

  • Notfallkarte fürs Portemonnaie (Wert 9 €) ab 29 € Bestellwert. Mit Abrufcode. Im Ernstfall findet jeder deine Dokumente.
  • Gedruckte Vorsorgemappe (Wert 34 €) ab 58 € Bestellwert. Alle Dokumente hochwertig gedruckt, per Post nach Hause.
  • Immer aktuell, 12 Monate (Wert 49 €) ab 149 € Bestellwert. Ein Jahr lang jede Änderung neu ausstellen, ohne Aufpreis.
  1. Beantworte die Fragen online, in wenigen Minuten und ohne Fachsprache.
  2. Du erhältst dein fertiges Dokument sofort in dein Konto, samt Anleitung. Wo das Gesetz Handschrift verlangt, liegt die Vorlage zum Abschreiben bei.
  3. Hinterlege es sicher und lade auf Wunsch eine Vertrauensperson ein, damit es im Ernstfall gefunden wird.

Ja. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen. Dein Dokument liegt trotzdem sofort nach dem Kauf in deinem Konto. Fragen beantwortet unser Support unter info@meinevorsorge.io.

Patientenverfügung bei MeineVorsorge oder Gratisvorlage aus dem Netz

MeineVorsorge
Von Anwälten geprüft
Auf deine Antworten zugeschnitten
Anleitung, was du tun musst
Verschlüsselt hinterlegt
Vertrauensperson findet es
Gratisvorlage
Herkunft unklar
Einheitstext zum Ausfüllen
Du musst selbst wissen, was gilt
Liegt irgendwo im Ordner
Niemand weiß, wo es ist
  • Rechtlich geprüft Deutsche Fachanwälte und Notare prüfen die Inhalte, nicht ein Textbaustein aus dem Netz.
  • In 10 Minuten fertig Du beantwortest Fragen in einfacher Sprache. Kein Termin, kein Wartezimmer.
  • Im Ernstfall auffindbar Verschlüsselt in deinem Konto, und deine Vertrauensperson kommt heran.
  • Ohne Abo Einmal zahlen, dauerhaft nutzen. Keine Verlängerung, kein Ablaufdatum.

14 Tage Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen

Warum diese Verfügung?

Wer entscheidet über deine Behandlung, wenn du es nicht kannst?

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte deinen mutmaßlichen Willen ermitteln. Sie rekonstruieren aus Erzählungen von Angehörigen, was du gewollt hättest. Mit ihr steht es schwarz auf weiß, und zwar für die konkrete Situation.

Ein gutes Gefühl, alles geregelt zu haben. Mann entspannt in einer Hängematte.

Unsere Dienstleistung für dich

Was ist enthalten?

Für den Ernstfall gewappnetDeine Wünsche sind rechtlich abgesichert – wenn es wirklich darauf ankommt.+
Dokumente immer griffbereitDigital gespeichert + auf Wunsch als hochwertige Mappe für Zuhause.+
Von Experten geprüftAlle Dokumente basieren auf Vorlagen von Fachanwälten & Notaren.+
Einfach & verständlichSchritt-für-Schritt-Anleitung statt komplizierter Fachsprache.+

Fallbeispiel

Wann ist diese Verfügung notwendig?

1 · Ausgangssituation

Frau Hoffmann wird nach einem Autounfall bewusstlos eingeliefert. Sie fällt ins Koma. Die Ärzte müssen entscheiden, ob eine künstliche Ernährung begonnen wird.

3 · Lösung

Mit einer Patientenverfügung, die konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen benennt, hätten die Ärzte sofort eine verbindliche Grundlage. Die Familie müsste nichts entscheiden, sondern nur noch da sein.

2 · Probleme

Ärzte müssen im Zweifel behandeln

Ohne verbindliche Anweisung gilt der Grundsatz „in dubio pro vita". Behandelt wird, was medizinisch möglich ist, nicht was gewollt war.

Die Familie zerstreitet sich

Der Ehemann ist überzeugt, sie hätte das abgelehnt. Die Schwester sieht es anders. Beide meinen es gut, keiner kann es belegen.

Die Last bleibt bei den Angehörigen

Wer am Ende zustimmt oder ablehnt, trägt diese Entscheidung ein Leben lang mit sich.

Rechtlicher Hintergrund

Worauf sich die Patientenverfügung stützt

Die Patientenverfügung ist in § 1827 BGB geregelt. Sie bindet Ärzte und Betreuer unmittelbar, wenn sie auf die eingetretene Situation zutrifft. Damit ist sie kein Wunschzettel, sondern eine Anweisung.

§ 1827 Abs. 1 BGBSchriftform und eigenhändige Unterschrift. Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung.
BGH, XII ZB 61/16Konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen sind Voraussetzung für die Bindungswirkung.
§ 1827 Abs. 3 BGBDie Festlegungen gelten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Eine Beschränkung auf die Sterbephase ist unzulässig.

Diese Angaben erklären die Rechtslage allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft.

Patientenverfügung: Was wirklich drinstehen muss Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung?

Geprüft von Fachanwälten und Ärzten

Die Fachleute hinterdeinen Dokumenten

Fachanwältinnen, Fachanwälte, ein Notar und ein Facharzt prüfen die Inhalte. Kein Textbaustein aus dem Netz, sondern Formulierungen, die im Ernstfall tragen.

Portrait von Eileen Siemer

Eileen Siemer

Rechtsanwältin

Portrait von Dr. Ralph Oliver Graef

Dr. Ralph Oliver Graef

Rechtsanwalt

Portrait von Ulrike Schmitt

Ulrike Schmitt

Rechtsanwältin

Portrait von Oliver Tilly

Oliver Tilly

Rechtsanwalt

Portrait von Dr. Jan Ludwig

Dr. Jan Ludwig

Rechtsanwalt und Notar

Portrait von Dr. med. Christoph Batton

Dr. med. Christoph Batton

Facharzt für Allgemeinmedizin

  1. Schritt 1Fragen beantworten
    • Online, in einfacher Sprache
    • Rund 10 Minuten
    • Pausieren und später weitermachen
  2. Schritt 2Dokument bekommen
    • Sofort fertig in deinem Konto
    • Als PDF und zum Ausdrucken
    • Mit Anleitung, was jetzt zu tun ist
  3. Schritt 3Unterschreiben
    • Ausdrucken und von Hand unterschreiben
    • Wo das Gesetz Handschrift verlangt, liegt die Vorlage bei
    • Ab der Unterschrift ist es gültig
  4. Schritt 4Hinterlegen
    • Verschlüsselt in deinem Konto
    • Vertrauensperson einladen
    • Im Ernstfall auffindbar

14 Tage Widerrufsrecht, ohne Angabe von Gründen

Einmal geregelt, jeden Tag beruhigt: Die Vorsorgemappe bündelt alle Dokumente an einem Ort, gedruckt und griffbereit zu Hause, im Ernstfall sofort auffindbar, die Vertrauensperson weiß BescheidEinmal geregelt, jeden Tag beruhigt: Die Vorsorgemappe bündelt alle Dokumente an einem Ort, gedruckt und griffbereit zu Hause, im Ernstfall sofort auffindbar, die Vertrauensperson weiß Bescheid

FAQs

Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2016 entschieden (Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16), dass diese Formulierung allein zu unbestimmt ist. Eine Patientenverfügung bindet Ärzte nur, wenn sie konkrete Behandlungssituationen und konkret benannte Maßnahmen enthält. Allgemeine Wertvorstellungen reichen als Handlungsanweisung nicht aus.

Nein. Sie ist ohne Notar wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist (§ 1827 Abs. 1 BGB). Der Text darf getippt sein, die Unterschrift muss von Hand kommen. Eine Beglaubigung erhöht nur die Beweiskraft, vorgeschrieben ist sie nicht.

Unbefristet. Es gibt keine gesetzliche Verfallsfrist. In der Praxis hat ein Dokument, das alle zwei bis drei Jahre erneut mit Datum und Unterschrift bestätigt wurde, mehr Gewicht: Es zeigt, dass die Festlegung noch dem aktuellen Willen entspricht.

Die Patientenverfügung sagt, WAS geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht sagt, WER entscheiden darf, wenn dein Dokument eine Situation nicht abdeckt. Beide zusammen decken den Ernstfall ab, einzeln bleibt jeweils eine Lücke.

Jederzeit und formlos, solange du einwilligungsfähig bist. Auch mündlich oder durch eindeutiges Verhalten. Sinnvoll ist, alte Exemplare einzusammeln und zu vernichten, damit im Ernstfall nicht zwei Fassungen auftauchen.

Dann muss dein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Gibt es keine bevollmächtigte Person, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der dann für dich entscheidet. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht.

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