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Digitaler Nachlass: Was mit deinen Konten passiert, wenn du stirbst

Der BGH sagt: Dein Konto wird vererbt wie ein Brief. Die Praxis sagt: Deine Erben kommen trotzdem nicht rein.

Constantin Batton

Vorstand & Gründer

6 Min Lesezeit

Smartphone mit schwarzem Display von oben auf hellblauem Grund

Ein Konto bei einem sozialen Netzwerk, ein Cloud-Speicher mit zwanzig Jahren Fotos, ein Abo, das monatlich abgebucht wird, eine Domain, ein Krypto-Wallet. Das alles gehört zum Nachlass. Und in fast jeder Familie ist es der Teil, an dem die Erben verzweifeln.

Die Rechtslage ist eindeutig

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden (Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17): Der Vertrag über ein Nutzerkonto geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Die Eltern einer verstorbenen Jugendlichen bekamen Zugang zu deren Konto. Digitale Inhalte werden nicht anders behandelt als Tagebücher oder Briefe.

Warum es trotzdem scheitert

Zwischen Rechtslage und Praxis liegt ein weiter Weg. Erben berichten regelmäßig von denselben Hürden:

  • Der Anbieter sitzt im Ausland und antwortet auf Deutsch nicht.
  • Der Support verlangt einen Erbschein, der Wochen dauert und Geld kostet.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung mit einem Handy, dessen PIN niemand kennt.
  • Konten, von deren Existenz die Familie nichts weiß. Abos laufen weiter und werden abgebucht.
  • Verschlüsselte Datenträger ohne Schlüssel. Da hilft kein Gericht.

Bei Krypto-Wallets ist es endgültig: Ohne Seed-Phrase ist das Vermögen weg. Kein Anbieter, kein Gericht und kein Erbschein bringt es zurück.

Was du konkret tun kannst

1. Eine Liste, kein Passwort-Zettel

Schreib auf, welche Konten es gibt, nicht die Passwörter. Also: E-Mail-Adressen, Banken und Broker, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher, laufende Abos, Domains, Wallets, Geräte. Diese Liste darf ins Testament oder in einen verschlossenen Umschlag.

2. Die Zugangsdaten getrennt

Ein Passwortmanager mit Notfallzugang ist die sauberste Lösung. Die meisten bieten eine Funktion, bei der eine hinterlegte Person nach einer Wartefrist Zugriff bekommt. Alternative: Master-Passwort im verschlossenen Umschlag bei einer Vertrauensperson.

3. Die Anbieterfunktionen nutzen

Viele große Plattformen haben eigene Nachlassregelungen: Kontoinaktivität-Manager, Nachlasskontakte, Gedenkzustand für Profile. Diese Einstellungen wirken oft schneller als jeder Erbschein, weil sie direkt beim Anbieter hinterlegt sind. Zwanzig Minuten in den Einstellungen ersparen deinen Erben Monate.

4. Eine Vollmacht über den Tod hinaus

Eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt und digitale Konten einschließt, lässt die bevollmächtigte Person sofort handeln, ohne auf den Erbschein zu warten. Das ist der schnellste Hebel überhaupt.

Was mit deinen Daten geschehen soll

Neben dem Zugang gibt es die Frage, die niemand stellt: Was soll bleiben? Halte fest, welche Profile gelöscht und welche in einen Gedenkzustand versetzt werden sollen, wer die Fotos bekommt, ob private Nachrichten gelesen werden dürfen. Deine Erben dürfen es rechtlich. Ob sie es sollen, entscheidest nur du.

Häufige Fragen

Ja. Der BGH hat 2018 entschieden, dass der Nutzungsvertrag auf die Erben übergeht. Sie treten in die Rechte des Verstorbenen ein und können grundsätzlich Zugang verlangen.

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.

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