Aufbewahren & Aktualisieren
Deine Vorsorge liegt im Ordner. Und jetzt?
Tigernachus Schäfer
Vorstand & Gründer
5 Min Lesezeit

Es ist die unspektakulärste Frage der Vorsorge und die, an der am meisten scheitert. Ein Notarzt hat keine Zeit, deine Wohnung zu durchsuchen. Eine Intensivstation ruft nicht bei deiner Schwester an, weil sie ihre Nummer nicht hat. Ein Betreuungsgericht kann nur berücksichtigen, was es kennt.
Ebene 1: Die Menschen
Der schnellste Weg ist immer ein Mensch, der Bescheid weiß. Konkret heißt das:
- Die bevollmächtigte Person hat eine Kopie und weiß, wo das Original liegt.
- Mindestens eine zweite Vertrauensperson kennt denselben Stand.
- Beide wissen, welche Dokumente überhaupt existieren. Eine Liste reicht.
- Sie haben die Telefonnummern voneinander.
Bei uns kannst du Vertrauenspersonen direkt in deinem Konto freischalten. Sie sehen dann genau die Dokumente, die du für sie freigibst.
Ebene 2: Das Zentrale Vorsorgeregister
Das ZVR wird von der Bundesnotarkammer geführt. Eingetragen wird nicht das Dokument selbst, sondern der Hinweis: Es gibt eine Vorsorgevollmacht, hier ist die bevollmächtigte Person, so ist sie erreichbar.
- Betreuungsgerichte fragen dort vor jeder Betreuungsanordnung ab. Das ist der eigentliche Wert.
- Die Eintragung kostet einmalig einen niedrigen zweistelligen Betrag, ohne laufende Gebühren.
- Auch ein Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht kann dort eingetragen werden.
- Änderungen und Löschungen sind jederzeit möglich.
Ebene 3: Der Notfall in der Hosentasche
Für die ersten Stunden zählt nur, was am Körper ist. Eine Notfallkarte im Portemonnaie, direkt beim Ausweis, mit drei Angaben:
- Es existiert eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.
- Name und Telefonnummer der bevollmächtigten Person.
- Wo die Dokumente liegen oder wie sie abgerufen werden können.
Wenn du ein Tier hast, gehört ein Hinweis darauf ebenfalls auf die Karte. Warum, steht im Beitrag Was passiert mit meinem Hund.
Wo das Original hingehört
| Dokument | Bester Aufbewahrungsort |
|---|---|
| Patientenverfügung | Zu Hause griffbereit, Kopie bei der bevollmächtigten Person |
| Vorsorgevollmacht | Original bei der bevollmächtigten Person oder griffbereit zu Hause |
| Betreuungsverfügung | Zu Hause, Hinweis im Zentralen Vorsorgeregister |
| Testament | Amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht |
| Sorgerechtsverfügung | Amtliche Verwahrung, Kopie bei der benannten Person |
Der Termin, den du dir setzen solltest
Vorsorge ist kein Projekt mit Enddatum. Setz dir eine Erinnerung alle zwei Jahre und nach jedem Lebensereignis: Heirat, Trennung, Geburt, Umzug, schwere Diagnose, Tod einer bevollmächtigten Person. Prüfen dauert zehn Minuten. Nicht prüfen kostet im Zweifel alles, was du vorher aufgeschrieben hast.
Häufige Fragen
Die Bundesnotarkammer erhebt eine einmalige Gebühr im niedrigen zweistelligen Bereich, abhängig von Meldeweg und Anzahl der eingetragenen Bevollmächtigten. Laufende Kosten fallen nicht an.
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.





