Kosten
Zentrales Vorsorgeregister: Was der Eintrag kostet und bringt
Marvin Schneemann
Vorstand & Gründer
9 Min Lesezeit

Deine Vollmacht liegt unterschrieben im Ordner. Deine Schwester weiß Bescheid. Aber woher soll ein fremdes Krankenhaus wissen, dass es sie anrufen kann? Das Zentrale Vorsorgeregister schafft einen zusätzlichen Hinweis auf deine Vorsorge und die benannten Menschen. Wer nach „Zentrales Vorsorgeregister Kosten“ sucht, findet verschiedene Beträge. Entscheidend sind Meldeweg, Zahlungsart und die Zahl der Vertrauenspersonen.
Was kostet der Eintrag ins Zentrale Vorsorgeregister?
Die folgende Übersicht gilt für die direkte Anmeldung als Privatperson. Grundlage sind die Gebührenangaben der Bundesnotarkammer. Bei einer Registrierung über eine andere Stelle können deren eigene Leistungen hinzukommen. Frage deshalb nach Registergebühr und weiteren Kosten getrennt.
| Anmeldung | Lastschrift | Überweisung | Weitere Vertrauensperson |
|---|---|---|---|
| Online | 20,50 € | 23,00 € | je 3,50 € |
| Per Post | 23,50 € | 26,00 € | je 4,00 € |
Die erste Vertrauensperson ist in diesen Grundbeträgen enthalten. Mehrere Vorsorgeangelegenheiten innerhalb derselben Registrierung verteuern sie nicht automatisch. Einen Sonderfall gibt es beim allein registrierten Widerspruch gegen die Ehegattennotvertretung: Online mit Lastschrift kostet er 17,00 €, weil dabei keine Vertrauensperson eingetragen wird.
Drei Beispiele zum Nachrechnen
- Du meldest deine Vorsorgevollmacht online an, zahlst per Lastschrift und benennst eine Person: 20,50 €.
- Du benennst zwei Personen: 20,50 € + einmal 3,50 € = 24,00 €. Die erste Person darfst du nicht noch einmal hinzurechnen.
- Du und dein Partner nehmen jeweils eine eigene Online-Registrierung mit je einer Vertrauensperson und Lastschrift vor: zusammen 41,00 €.
Berichtigungen personenbezogener Daten, Löschungen und die Registrierung eines Widerrufs sind gebührenfrei. Die Einzelheiten regelt die Vorsorgeregister-Gebührensatzung. Bevor du eine Rechnung vergleichst, prüfe deshalb immer: Geht es um denselben Meldeweg, dieselbe Personenzahl und wirklich nur um die Registrierung?
Wofür bezahlst du eigentlich?
Das ZVR wird von der Bundesnotarkammer geführt. Es enthält Angaben zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sowie zu einem Widerspruch gegen das Ehegattennotvertretungsrecht. Die Anmeldung macht diese Vorsorge für berechtigte Stellen auffindbar. Ein Registereintrag ist deshalb eher ein Wegweiser zu deiner getroffenen Entscheidung als die Entscheidung selbst.
Stell dir zwei getrennte Aufgaben vor: Im Dokument legst du fest, wer handeln darf oder welche Behandlung du möchtest. Im Register machst du kenntlich, dass diese Festlegung existiert. Wenn der erste Teil fehlt, kann der zweite ihn nicht ersetzen. Wer bisher nur eine Liste mit Telefonnummern hat, sollte also zuerst klären, welche Vollmacht oder Verfügung tatsächlich benötigt wird.
Das ist besonders bei Immobilien, komplexen Vermögensverhältnissen oder unklaren Formulierungen relevant. Welche Unterschiede zwischen einer bestätigten Unterschrift und einer notariellen Urkunde bestehen, erklärt Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen. Eine Registergebühr und die Kosten für solche Leistungen beantworten unterschiedliche Fragen.
Wer darf die Angaben im Register abfragen?
Betreuungsgerichte können durch eine Abfrage von vorhandenen Vorsorgeangelegenheiten erfahren. Auch Ärztinnen und Ärzte erhalten Auskunft, wenn diese für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist. Das steht ausdrücklich in § 78b Absatz 1 BNotO. Die verbreitete Aussage, nur Gerichte könnten im Ernstfall nachsehen, ist deshalb falsch.
Die ärztliche Abfrage ist kein allgemeiner Zugriff für beliebige Zwecke. Ebenso wenig ist das Register eine öffentliche Personensuche, in der Nachbarn oder Angehörige fremde Einträge durchstöbern können. Davon zu unterscheiden ist die Verwaltung der eigenen Registrierung. Bewahre Zugangsdaten so auf, dass du deine Angaben später selbst pflegen kannst.
Laut Informationen des ZVR für Ärzte besteht die ärztliche Abfragemöglichkeit seit 2023 rund um die Uhr. Daraus folgt keine Zusage, dass jede Klinik in jeder Situation sofort abfragt. Eine erreichbare Kontaktperson und eine Notfallkarte bleiben daher praktische Ergänzungen. Schreib auf die Karte, wer angerufen werden soll und dass Vorsorgedokumente vorliegen.
Liegt mein Dokument dann direkt im Register?
Am 11. September 2026 werden die Registerangaben gespeichert; das Vorsorgedokument selbst ist darüber bislang nicht einsehbar. Die Bundesnotarkammer kündigt jedoch eine Änderung an: Ab dem 1. Oktober 2026 sollen auf Wunsch elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegt werden können. Das ist zum Veröffentlichungsdatum dieses Beitrags eine angekündigte Funktion.
Maßgeblich ist die aktuelle Mitteilung zum Dokumentenupload. Bis die Funktion tatsächlich verfügbar ist, solltest du nicht damit rechnen, dass ein Arzt deinen vollständigen Text im Register lesen kann. Den Zugang zu Originalen und geeigneten Kopien organisierst du weiterhin selbst. Konkrete Möglichkeiten beschreibt Vorsorgedokumente hinterlegen.
So bereitest du die Anmeldung vor
Nimm dir vor der Eingabe deine fertigen Unterlagen zur Hand. Schreibe Namen und Kontaktdaten nicht aus dem Gedächtnis ab. Eine vertauschte Ziffer in der Telefonnummer ist schnell passiert; im Ernstfall kann genau dieser Kontakt fehlen. Sprich außerdem mit den Menschen, die du benennen möchtest: Wissen sie von ihrer Aufgabe, und können sie die Unterlagen finden?
- Prüfe, welche Vorsorgeangelegenheiten du bereits geregelt hast und registrieren möchtest. Trage keine Vollmacht ein, die du erst noch erstellen willst.
- Lege deine persönlichen Daten, die Angaben aus den Dokumenten und die Kontaktdaten der benannten Vertrauenspersonen bereit.
- Öffne die offizielle Registrierung über vorsorgeregister.de. Alternativ gibt es Antragsformulare für die schriftliche Meldung.
- Vergleiche die Eingaben noch einmal mit deinen Unterlagen und wähle die Zahlungsart. Prüfe die angezeigten Kosten vor dem Abschluss.
- Bewahre Bestätigung und Angaben zur späteren Kontoverwaltung zusammen auf. Notiere dir, wo das Original liegt, und erkläre deiner Vertrauensperson den Zugang.
Den Einstieg und die Formulare findest du unter Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister. Wenn ein Notariat deine Anmeldung bereits vorgenommen hat, kläre zunächst den bestehenden Eintrag. Eine zweite Registrierung auf Verdacht schafft eher Unübersichtlichkeit als zusätzliche Sicherheit.
Welche Fehler solltest du vermeiden?
Der häufigste Denkfehler ist, Auffindbarkeit mit Handlungsfähigkeit gleichzusetzen. Selbst wenn deine Schwester gefunden wird, muss ihre Befugnis zur konkreten Angelegenheit passen. Bei Bankgeschäften können Fragen zum Nachweis auftauchen; dazu gibt es den Beitrag Bank akzeptiert die Vorsorgevollmacht nicht. Der Registereintrag löst solche Fragen nicht automatisch.
Ein zweiter Fehler ist, den Eintrag nach einem Umzug oder einer Trennung zu vergessen. Vergleiche bei Änderungen drei Dinge: den Text deiner Verfügung, die Angaben im Register und die Informationen, die deine Vertrauenspersonen besitzen. Widersprechen sich diese Stände, wird gerade die Orientierung schwierig, die du mit der Registrierung schaffen wolltest.
Lege dir deshalb einen festen Kontrolltermin in den Kalender. Prüfe dabei Telefonnummern, Anschriften, benannte Personen und den Aufbewahrungsort. Nach einem Widerruf solltest du auch den Registerstand zeitnah anpassen. Die offiziellen ZVR-Hinweise zu Änderungen und Widerruf erklären, welche Wege dafür angeboten werden.
Erst den Inhalt regeln, dann die Auffindbarkeit
Wenn deine Vollmacht bereits fertig ist, ist die Registrierung ein überschaubarer nächster Schritt. Fehlt sie noch, beginne mit den Personen und Aufgaben: Wem vertraust du, was soll diese Person übernehmen und wo brauchst du individuelle Beratung? Bei Meine Vorsorge kannst du eine Vorsorgevollmacht erstellen. Die Registrierung bleibt dabei ein eigener Schritt, dessen Durchführung du anschließend anhand der Bestätigung prüfst.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.





