Kosten

Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen: Was es wirklich kostet

Ein Termin bei der Betreuungsbehörde kostet 10 Euro. Derselbe Stempel beim Notar oft das Sechs- bis Siebenfache. Wann du wirklich zahlen musst.

Tigernachus Schäfer

Vorstand & Gründer

8 Min Lesezeit

Frisch gesetzter blauer Stempelabdruck auf weissem Papier, der Stempel wird gerade abgehoben

Du hast deine Vorsorgevollmacht unterschrieben und fragst dich jetzt, ob das reicht oder ob du sie noch beglaubigen lassen musst. Kurze Antwort: Für die allermeisten Fälle reicht deine eigenhändige Unterschrift völlig aus. Willst oder musst du deine Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen, gibt es einen Weg für 10 Euro und einen für 20 bis 70 Euro. Beide sind rechtlich gleichwertig. Kaum jemand kennt den günstigeren.

Grundsätzlich brauchst du gar keine Beglaubigung

Eine Vollmacht ist grundsätzlich formfrei. § 167 Absatz 2 BGB sagt es ausdrücklich: Die Erklärung, mit der du jemanden bevollmächtigst, braucht nicht dieselbe Form wie das Geschäft, auf das sie sich bezieht. Deine eigenhändig unterschriebene Vorsorgevollmacht gilt also auch ohne jeden Stempel und ohne Notar.

Zwei Situationen durchbrechen diese Regel. Soll die bevollmächtigte Person ein Grundstück verkaufen, belasten oder eine Hypothek eintragen lassen, verlangt das Grundbuchamt nach § 29 Grundbuchordnung eine öffentlich beglaubigte Urkunde. Und in der Praxis bestehen manche Banken auf einer Beglaubigung, obwohl das Gesetz sie dafür nicht zwingt. Meist ist das eine hausinterne Vorsichtsregel, kein gesetzlicher Zwang: Die Bank will sich absichern, dass wirklich du unterschrieben hast, und schiebt das Risiko lieber auf eine amtliche Bestätigung ab. Ob du wirklich zahlen musst, entscheidet also der Einzelfall, nicht ein allgemeines Gebot. Frag im Zweifel direkt bei deiner Bank nach, bevor du zahlst. Weigert sie sich trotz Beglaubigung weiter, ist das oft gar nicht rechtens: Was dann hilft, steht im Beitrag Vorsorgevollmacht: Bank akzeptiert nicht.

Verwechsle die Vollmacht dabei nicht mit der Patientenverfügung: Die muss nie beglaubigt werden, sie regelt etwas anderes. Und bist du verheiratet, hilft dir für die ersten sechs Monate eines Gesundheitsnotfalls ohnehin das Ehegattennotvertretungsrecht. Für alles danach, und für Konten, Verträge und Behörden, bleibt die Vollmacht trotzdem unverzichtbar.

Die Betreuungsbehörde: 10 Euro, gesetzlich gedeckelt

Seit dem 1. Januar 2023 regelt § 7 des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG), dass die Urkundsperson bei deiner Betreuungsbehörde Unterschriften auf Vollmachten öffentlich beglaubigen darf, gleichrangig neben einem Notar. Die Gebühr ist gesetzlich festgelegt, § 7 Absatz 4 BtOG: 10 Euro, ohne Auslagen, ohne Berechnung nach Vermögenswert. Das alte Betreuungsbehördengesetz, das viele Ratgeber im Netz bis heute zitieren, ist mit derselben Reform aufgehoben worden. Wer noch den alten Namen liest, liest einen veralteten Text.

Habt ihr als Paar jeweils eine eigene Vollmacht für den anderen, braucht jede Person ihren eigenen Termin und zahlt die 10 Euro einzeln. Das ändert an der Rechnung wenig, sollte dich aber nicht überraschen, wenn ihr zu zweit vor Ort seid.

Was du für den Termin brauchst:

  • Die Vorsorgevollmacht im Original, am besten schon ausgefüllt
  • Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Dich selbst, persönlich vor Ort. Die bevollmächtigte Person muss nicht mitkommen

So läuft der Termin bei der Betreuungsbehörde ab

  1. Zuständige Stelle finden. Das ist fast immer das Amt für Soziales, das Landratsamt oder die Stadtverwaltung an deinem Wohnort. Die Suche „Betreuungsbehörde" plus deine Stadt führt meist direkt hin, sonst hilft das Bürgeramt weiter.
  2. Termin klären. Manche Behörden nehmen ohne Anmeldung, die meisten größeren Städte verlangen einen Termin. Ein kurzer Anruf spart einen zweiten Weg.
  3. Original und Ausweis mitbringen. Ohne beides beglaubigt niemand etwas.
  4. Vor Ort unterschreiben oder die Unterschrift anerkennen. Hast du schon unterschrieben, bestätigst du vor der Urkundsperson, dass die Unterschrift von dir stammt.
  5. Beglaubigungsvermerk erhalten, 10 Euro zahlen. Fertig, meist in wenigen Minuten.

Der Notar: teurer, aber mit einem Vorteil, den 10 Euro nicht kaufen

Ein Notar bietet zwei verschiedene Leistungen an, die gerne verwechselt werden. Die reine Unterschriftsbeglaubigung kostet meist 20 bis 70 Euro und bestätigt nur, dass die Unterschrift echt ist, ohne den Inhalt zu prüfen, im Grunde also dieselbe Leistung wie bei der Betreuungsbehörde, nur teurer. Die vollständige Beurkundung ist etwas anderes: Sie kostet mindestens 60 Euro und steigt mit dem Vermögenswert, bei mittlerem Vermögen schnell in den dreistelligen Bereich. Dabei liest der Notar die Vollmacht vollständig, erklärt die rechtlichen Folgen und erstellt eine Urkunde, die auch inhaltlich geprüft ist. Mehr Zahlen zu Anwalt und Notar findest du im Beitrag Was Vorsorge beim Anwalt kostet.

Der entscheidende Unterschied zeigt sich erst nach dem Tod. Nach § 7 Absatz 1 Satz 2 BtOG endet die Wirkung der behördlichen Beglaubigung automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung bleibt dagegen wirksam. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat dazu 2024 klargestellt, dass ein Grundbuchamt deswegen nicht pauschal misstrauisch werden darf (Beschluss vom 4. Dezember 2024, Az. 5 W 41/24): Es darf einen Nachweis, dass du noch lebst, nur verlangen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für deinen Tod gibt, nicht schon wegen deines Alters allein. Für die meisten Menschen bleibt das Theorie. Wichtig wird es nur, wenn die Vollmacht auch nach dem Tod noch Grundstücksgeschäfte absichern soll, etwa für einen Verkauf durch die Erben.

Betreuungsbehörde oder Notar im Vergleich

BetreuungsbehördeNotar
Kosten10 € fest, gesetzlich gedeckelt20 € bis 70 € Beglaubigung, ab 60 € Beurkundung
Prüft den InhaltNein, nur die UnterschriftBei der Beurkundung ja
Gilt über den Tod hinausNein, endet automatischJa
Reicht fürs GrundbuchamtJa, solange du lebstJa, uneingeschränkt
TerminMeist kurzfristig möglichOft mit Wartezeit

Wann sich die Beglaubigung wirklich lohnt

Für den Alltag, für Ärzte und die meisten Behörden reicht eine sauber ausgefüllte, eigenhändig unterschriebene Vorsorgevollmacht ohne jede Beglaubigung. Beglaubigen solltest du sie erst, wenn einer von drei Fällen zutrifft: Ein Grundstück ist im Spiel, deine Bank fragt ausdrücklich danach, oder die Vollmacht soll auch nach deinem Tod noch als förmlicher Nachweis dienen. Trifft einer dieser Fälle zu, lohnt sich der Weg zur Betreuungsbehörde für 10 Euro fast immer zuerst. Den Notar brauchst du vor allem dann, wenn es um Immobiliengeschäfte nach dem Tod oder um sehr große Vermögen geht.

Der Vergleich, der beim Nachdenken oft übersehen wird: Ein Anwalt verlangt für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht selbst schon zwischen 200 und 500 Euro und mehrere Tage Terminvorlauf, die Beglaubigung kommt dort obendrauf. Eine von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelte Vorsorgevollmacht bekommst du in 15 Minuten, und die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde danach kostet zusätzlich nur 10 Euro.

Erstellt ihr als Paar Vollmachten füreinander, lohnt sich der Blick auf den Partner-Schutz für 79 € statt 156 € einzeln. Die Beglaubigung selbst ist darin nicht enthalten, weil sie ohnehin nur bei einer Behörde vor Ort geht. Für die 20 Minuten und die 10 Euro pro Person lohnt sich trotzdem kein Umweg über einen Notar, wenn keiner der drei Sonderfälle aus dem Abschnitt oben zutrifft.

Wohin danach: der Registereintrag nicht vergessen

Eine beglaubigte Vollmacht, die niemand findet, hilft im Ernstfall trotzdem nicht. Trag den Hinweis auf deine Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein, damit Betreuungsgerichte und Kliniken sofort wissen, dass es sie gibt und wer sie hat. Das kostet einmalig einen niedrigen zweistelligen Betrag und ist unabhängig davon möglich, ob deine Vollmacht behördlich oder notariell beglaubigt wurde. Wie das geht und was noch dazugehört, steht im Beitrag Deine Vorsorge liegt im Ordner. Und jetzt?.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.

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