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Haustier

Was passiert mit meinem Hund, wenn ich ins Krankenhaus komme?

Tiere können nicht erben. Sie sind rechtlich Vermögen. Was du stattdessen aufschreiben musst, damit dein Tier versorgt bleibt.

Constantin Batton

Vorstand & Gründer

6 Min Lesezeit

Lederne Hundeleine hängt an einem Haken an einer hellen Wand

Ein Krankenwagen fährt vor. Die Nachbarin sieht das, aber sie hat keinen Schlüssel. Die Katze ist allein in der Wohnung. Niemand weiß, dass sie Medikamente braucht. Das ist kein konstruierter Fall, das ist der Alltag von Tierheimen.

Der häufigste Grund für die Abgabe eines Tieres ist nicht Überforderung. Es ist ein plötzliches Ereignis im Leben des Menschen, für das niemand einen Plan hatte.

Warum du dein Tier nicht als Erben einsetzen kannst

Nach § 90a BGB sind Tiere keine Sachen. Auf sie werden aber die Vorschriften für Sachen entsprechend angewendet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erbrechtlich heißt das: Ein Tier ist Teil des Nachlasses, wie ein Auto oder ein Möbelstück. Es kann selbst nichts erben.

Zwei verschiedene Fälle, zwei verschiedene Dokumente

Der Notfall zu Lebzeiten

Krankenhaus, Reha, Unfall. Du lebst, kannst dich aber nicht kümmern. Hier hilft kein Testament, das gilt erst im Todesfall. Hier hilft eine Haustierverfügung mit einer Betreuungsvollmacht für das Tier: eine benannte Person, die sofort handeln darf, Zugang zur Wohnung hat und beim Tierarzt entscheiden kann.

Der Todesfall

Hier greift das Testament. Ohne Regelung fällt das Tier in die Erbengemeinschaft. Wenn sich die Erben nicht einigen oder niemand es nehmen will, landet es im Tierheim. Mehr zur Form im Beitrag Testament selbst schreiben.

Was in eine gute Haustierverfügung gehört

  1. Das Tier eindeutig identifizieren: Name, Art, Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer, Farbe und Kennzeichen.
  2. Die Betreuungsperson mit Name, Anschrift, Telefonnummer. Dazu eine Ersatzperson.
  3. Der Wohnungszugang. Wer hat einen Schlüssel? Wo liegt ein Ersatzschlüssel?
  4. Die Versorgung im Detail: Futter und Menge, Fütterungszeiten, Medikamente mit Dosierung, Allergien, Gassi-Rhythmus, Eigenheiten und Ängste.
  5. Der Tierarzt mit Anschrift und Telefonnummer, dazu die Versicherungsdaten.
  6. Die Kostenfrage. Wer zahlt Futter und Tierarzt? Nenne eine Summe und woher sie kommt.
  7. Die Grenze bei der Behandlung. Bis zu welchen Kosten und welchen Eingriffen soll behandelt werden? Diese Frage will niemand beantworten, und sie erspart der Betreuungsperson die schwerste Entscheidung.
  8. Das Verbot, das Tier abzugeben, zu verkaufen oder in ein Tierheim zu bringen, solange die benannten Personen verfügbar sind.

Sprich mit der Person, und plane das Geld ein

Ein Hund kostet über zehn Jahre schnell einen fünfstelligen Betrag. Wer jemanden benennt, ohne die Finanzierung zu regeln, lädt eine Last ab. Realistisch sind ein Vermächtnis oder eine Rücklage, die zur verbleibenden Lebenserwartung des Tieres passt.

Und frag vorher. Eine Zusage am Telefon ist mehr wert als jede Klausel, weil sie im Ernstfall tatsächlich getragen wird.

Häufige Fragen

Nein. Tiere sind nach deutschem Recht nicht erbfähig. Du kannst aber einen Menschen als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen und ihn per Auflage zur Versorgung des Tieres verpflichten.

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.

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