Letzter Wille

Kind enterben: Was der Pflichtteil trotzdem kostet

Ein Satz im Testament schließt dein Kind von der Erbfolge aus. Den Geldanspruch dahinter beseitigt er nicht. Was der Pflichtteil kostet und welche Wege ihn legal senken.

Tigernachus Schäfer

Vorstand & Gründer

11 Min Lesezeit

Vater und erwachsener Sohn sitzen sich am Küchentisch gegenüber, zwischen ihnen eine geschlossene Dokumentenmappe, weiches Tageslicht durchs Fenster

Enterbt heißt in Deutschland fast nie: bekommt nichts. Wer sein Kind enterben will, kennt den Satz meist aus Filmen, und genau da gehört er auch hin. Denn ein Satz im Testament reicht zwar, um dein Kind von der Erbfolge auszuschließen. Den Pflichtteil beseitigt dieser Satz nicht. Dein Kind erbt dann nichts, es kann aber Geld von deinen Erben verlangen: die Hälfte dessen, was ihm ohne Testament zugestanden hätte. In bar, mit dem Erbfall entstanden, notfalls einklagbar.

Dieser Beitrag zeigt, was eine Enterbung wirklich bewirkt, wie hoch der Pflichtteil ausfällt, in welchen vier Ausnahmefällen er sich komplett entziehen lässt und welche legalen Wege ihn senken. Und er nennt die Frist, die in den meisten Ratgebern fehlt.

Enterben ist leicht: Ein Satz im Testament genügt

Die rechtliche Grundlage ist § 1938 BGB: Du kannst durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen. Drei Wege führen dorthin:

  • Ausdrücklich: „Mein Sohn Max Mustermann soll nicht Erbe werden."
  • Indirekt: Du setzt andere Personen als Erben ein und übergehst das Kind bewusst.
  • Als Negativtestament: Du schließt nur aus und lässt im Übrigen die gesetzliche Erbfolge laufen.

Eine Begründung musst du nicht liefern. Kein Gericht prüft, ob deine Motive fair sind. Wirksam ist das Ganze allerdings nur, wenn das Testament selbst formgültig ist: vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben oder beim Notar beurkundet. An welchen Formfehlern selbst geschriebene Testamente scheitern, steht im Beitrag Testament selbst schreiben.

Der Pflichtteil: Warum dein Kind trotz Enterbung Geld bekommt

Jetzt zur anderen Hälfte der Wahrheit. § 2303 BGB sagt: Ist ein Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, kann er von den Erben den Pflichtteil verlangen. Der besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind neben den Kindern auch der Ehegatte und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern. Geschwister, Nichten, Neffen: kein Pflichtteil. Auch unverheiratete Partner gehen komplett leer aus, sie haben nicht einmal ein gesetzliches Erbrecht. Was das für Paare ohne Trauschein bedeutet, steht im Beitrag Unverheiratet erben.

Wie viel die Hälfte konkret ist, hängt von der Familienkonstellation ab. Die Zahlen gelten für Verheiratete im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft:

FamiliensituationGesetzlicher Erbteil des KindesPflichtteilBei 400.000 € Nachlass
Verheiratet, 1 Kind1/21/4100.000 €
Verheiratet, 2 Kinder1/41/850.000 €
Verheiratet, 3 Kinder1/61/12rund 33.300 €
Verwitwet oder unverheiratet, 1 Kindalles1/2200.000 €
Verwitwet oder unverheiratet, 2 Kinder1/21/4100.000 €

Die Rechnung zeigt: Je weniger andere Erben es gibt, desto teurer wird die Enterbung. Ein Alleinstehender mit einem einzigen Kind kann testieren, was er will, die Hälfte seines Vermögens ist als Pflichtteil gebunden.

Sofort in Geld: Was der Anspruch praktisch bedeutet

Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 BGB). Er richtet sich nicht auf Gegenstände, sondern auf Geld. Das enterbte Kind kann also nicht das Elternhaus verlangen, aber es kann verlangen, ausgezahlt zu werden. Und es muss sich nicht auf Angaben der Erben verlassen: Nach § 2314 BGB kann es Auskunft über den Bestand des Nachlasses fordern, bis hin zu einem notariellen Nachlassverzeichnis mit Wertermittlung. Die Kosten dafür trägt der Nachlass, also die Erben.

Besonders oft trifft das Ehepaare mit dem klassischen Berliner Testament: Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und enterben die Kinder damit für den ersten Erbfall, meist ohne es je so zu nennen. Die Kinder können dann schon beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil fordern, mitten in der Trauer des überlebenden Partners. Ohne Pflichtteilsstrafklausel steht er dem schutzlos gegenüber. Die Details dazu stehen im Beitrag Berliner Testament: Vorteile und Nachteile.

Pflichtteil komplett entziehen: Die vier Fälle des § 2333 BGB

Ganz ohne Pflichtteil geht es nur bei schweren Verfehlungen. § 2333 BGB zählt die Gründe abschließend auf. Du kannst deinem Kind den Pflichtteil entziehen, wenn es

  1. dir, deinem Ehegatten, einem anderen Abkömmling oder einer dir ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet,
  2. gegen eine dieser Personen ein Verbrechen oder ein schweres vorsätzliches Vergehen begeht,
  3. seine gesetzliche Unterhaltspflicht dir gegenüber böswillig verletzt oder
  4. wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird und seine Teilhabe am Nachlass für dich deshalb unzumutbar ist. Gleichgestellt ist die rechtskräftig angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schweren vorsätzlichen Tat.

Was nicht reicht, ist alles, was in Familien tatsächlich am häufigsten vorkommt: Kontaktabbruch, jahrelanges Schweigen, Undank, eine Lebensführung, die dir nicht gefällt, ein Streit ums Geld. Gerichte legen die vier Gründe eng aus. Der Pflichtteil ist mit Absicht schwer zu knacken.

Auch die Form hat es in sich. Nach § 2336 BGB erfolgt die Entziehung durch letztwillige Verfügung, und der Grund muss zur Zeit der Errichtung bereits bestehen und in der Verfügung angegeben werden. Ein pauschales „wegen seines Verhaltens" genügt nicht, der Sachverhalt gehört konkret hinein, mit Daten und Geschehen. Im Streitfall müssen deine Erben den Grund beweisen. Wackelt die Begründung, kippt die Entziehung, und der Pflichtteil lebt wieder auf.

1. Der notarielle Pflichtteilsverzicht

Der sauberste Weg führt über einen Vertrag: Dein Kind verzichtet auf sein Pflichtteilsrecht, und zwar nur darauf, ein kompletter Erbverzicht ist nicht nötig (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Vertrag braucht die notarielle Beurkundung (§ 2348 BGB) und die Unterschrift beider Seiten. In der Praxis fließt dafür fast immer eine Abfindung: Das Kind bekommt heute einen planbaren Betrag, du bekommst Testierfreiheit ohne Restrisiko. Das ist der einzige Weg, der den Pflichtteil vollständig und rechtssicher beseitigt, ohne dass eine Verfehlung vorliegen muss. Er funktioniert nur, wenn das Verhältnis ein Gespräch noch hergibt.

2. Schenkungen zu Lebzeiten und die Zehn-Jahres-Uhr

Was du zu Lebzeiten verschenkst, gehört beim Erbfall nicht mehr zum Nachlass und drückt damit den Pflichtteil. Das Gesetz schiebt dem einen Riegel vor, den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB: Schenkungen der letzten Jahre werden dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugezählt. Aber, und das ist der Hebel, mit einem Abschmelzungsmodell (§ 2325 Abs. 3 BGB):

  • Stirbst du im ersten Jahr nach der Schenkung, zählt sie voll.
  • Mit jedem weiteren Jahr zählt sie zehn Prozent weniger.
  • Sind zehn Jahre vergangen, zählt sie gar nicht mehr.

Eine Schenkung von 200.000 € an dein anderes Kind ist nach vier vollen Jahren also nur noch mit 120.000 € im Spiel, nach zehn Jahren mit null. Zwei Fallen stehen im Kleingedruckten. Erstens: Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe, sie läuft während der Ehe also gar nicht (§ 2325 Abs. 3 BGB). Zweitens: Verschenkst du dein Haus und behältst dir den Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnrecht vor, beginnt die Frist nach der Rechtsprechung ebenfalls nicht zu laufen, weil du den Gegenstand wirtschaftlich nie aus der Hand gegeben hast.

3. Die Stellschrauben für komplizierte Fälle

Daneben gibt es Gestaltungen, die die Pflichtteilsquote selbst verändern: ein Wechsel des Güterstands bei Ehepaaren, eine Adoption, die den Kreis der gesetzlichen Erben vergrößert und damit jede einzelne Quote verkleinert, oder Vermögen mit Auslandsbezug. Solche Konstruktionen verändern Quoten, Steuern und Familienfrieden gleichzeitig und gehören in anwaltliche Hände. Ein Fachanwalt für Erbrecht rechnet dafür je nach Nachlasswert schnell 1.500 € bis 3.000 € ab, bei großen Vermögen gut angelegtes Geld. Für den formwirksamen Grundfall brauchst du diesen Aufwand nicht, dafür reichen eine geprüfte Vorlage und eine Stunde Zeit. Was Vorsorge beim Anwalt im Einzelnen kostet, haben wir im Beitrag Vorsorge beim Anwalt aufgeschlüsselt.

Die Frist, die kaum ein Ratgeber nennt: Wann der Pflichtteil verjährt

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und das enterbte Kind vom Erbfall und von der Enterbung erfahren hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Ein Beispiel: Stirbt der Vater im März 2026 und erfährt die enterbte Tochter im April 2026 davon, läuft die Frist ab dem 31. Dezember 2026 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Erfährt jemand nichts vom Erbfall, zieht das Gesetz bei erbrechtlichen Ansprüchen eine Obergrenze von 30 Jahren ein (§ 199 Abs. 3a BGB).

Für beide Seiten heißt das: Die Erben müssen nicht von sich aus zahlen, der Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden. Und wer enterbt wurde und seinen Pflichtteil will, darf das Thema nicht jahrelang liegen lassen, sonst ist der Anspruch schlicht weg. Drei Jahre klingen lang, sind aber schnell vorbei, wenn erst Auskunft, dann Wertermittlung und dann Verhandlung dazwischenliegen.

Was das für dein Testament bedeutet

  1. Rechne den Pflichtteil aus, bevor du verteilst. Die Tabelle oben liefert die Quote, ein ehrlicher Überschlag deines Vermögens den Betrag.
  2. Sorge für Liquidität: ein Geldpolster, eine Lebensversicherung oder eine klare Regelung, woraus der Anspruch bezahlt wird, damit keine Immobilie dafür weichen muss.
  3. Prüfe den notariellen Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, solange ein Gespräch noch möglich ist.
  4. Denk bei gemeinschaftlichen Testamenten an die Pflichtteilsstrafklausel.
  5. Schreib das Testament formwirksam: vollständig von Hand, mit Ort, Datum und Unterschrift, sonst ist auch die beste Strategie wertlos.

Wer diese fünf Punkte durchgeht, hat mehr getan als die meisten. Eine von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelte Testament-Vorlage führt dich durch genau diese Fragen: Du beantwortest sie Schritt für Schritt, wir liefern den Wortlaut zum handschriftlichen Abschreiben, inklusive Anleitung zu Form, Unterschrift und Verwahrung.

Häufige Fragen

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.

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