Familie
Deine Eltern liegen im Krankenhaus, und niemand sagt dir etwas
Marvin Schneemann
Vorstand & Gründer
8 Min Lesezeit

Deine Mutter liegt im Krankenhaus, und am Telefon sagt dir niemand etwas. Nicht, wie es ihr geht, nicht, auf welcher Station sie liegt, manchmal nicht einmal, ob sie überhaupt aufgenommen wurde. Das ist kein Fehler in der Verwaltung. Der Grund, warum Eltern im Krankenhaus keine Auskunft geben lassen, ist fast immer derselbe: die ärztliche Schweigepflicht, und sie gilt dir gegenüber genauso wie einem völlig Fremden, solange kein Dokument etwas anderes sagt.
Das überrascht die meisten, weil sich „ich bin doch das Kind" wie ein Ausweis anfühlt. Rechtlich ist es keiner. Ohne Vollmacht bist du für die Klinik erst einmal irgendjemand am Telefon, der behauptet, verwandt zu sein.
Warum die Schweigepflicht auch bei den eigenen Kindern gilt
Jeder Arzt und jede Pflegekraft unterliegt § 203 StGB, der Verletzung von Privatgeheimnissen. Wer als Angehöriger eines Heilberufs medizinische Informationen an jemanden weitergibt, der dazu nicht berechtigt ist, macht sich strafbar. Verwandtschaft ist dabei kein Freibrief. Die Klinik weiß beim ersten Anruf nicht, ob deine Mutter überhaupt möchte, dass du über ihre Diagnose Bescheid weißt, manche Familien haben genau das nie besprochen.
Für die Behandlung selbst gilt das nicht in gleicher Strenge: Ist deine Mutter nicht ansprechbar und akut gefährdet, behandeln Ärzte nach ihrem mutmaßlichen Willen, ohne auf eine Einwilligung zu warten. Diese Ausnahme deckt aber nur die medizinische Notfallmaßnahme selbst. Die Auskunft an dich ist damit noch nicht erlaubt.
Ein typischer Ablauf: Deine Mutter stürzt zu Hause, der Rettungsdienst bringt sie in die Klinik, du erfährst es über eine Nachbarin und rufst an. Am Telefon hörst du nur, dass sie „stationär aufgenommen" wurde, mehr nicht. Für Namen, Diagnose oder Station brauchst du entweder ihre ausdrückliche Erlaubnis, wenn sie ansprechbar ist, oder ein Dokument, das dich als bevollmächtigte Person ausweist. Ohne beides bleibt dir nur, vor Ort zu erscheinen und auf den Sozialdienst zu hoffen.
Der Irrtum mit der Ehe, der bei Kindern gar nicht gilt
Seit 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Viele haben davon gehört und übertragen es gedanklich auf die eigene Familie: Wenn schon der Partner darf, dann doch bestimmt auch das Kind. Der Gesetzestext sagt das Gegenteil. Er nennt ausdrücklich nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, für maximal sechs Monate und nur in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kinder kommen darin nicht vor, egal wie alt sie sind oder wie eng der Kontakt ist.
Das bedeutet konkret: Ist dein Vater verheiratet, darf deine Mutter unter den vier engen Voraussetzungen aus § 1358 BGB für ihn entscheiden und mit den Ärzten sprechen. Du als Kind darfst das nie automatisch, weder mit 25 noch mit 55. Mehr zu den Grenzen dieses Rechts steht im Beitrag Mein Partner darf doch für mich entscheiden?.
| Ehepartner ohne Vollmacht | Erwachsenes Kind ohne Vollmacht | Bevollmächtigte Person | |
|---|---|---|---|
| Auskunft vom Arzt | Ja, bis zu 6 Monate | Nein, nie automatisch | Ja, unbefristet |
| Entscheidung über Behandlung | Ja, nur Gesundheit | Nein | Ja, laut Vollmacht |
| Miete, Konto, Verträge regeln | Nein | Nein | Ja, wenn eingeschlossen |
| Rechtsgrundlage | § 1358 BGB | Keine | Die Vollmacht selbst |
Deine Eltern sind gerade im Krankenhaus: Das hilft jetzt
Wenn die Vollmacht fehlt und die Situation akut ist, bleiben trotzdem Schritte, die schneller wirken als das Betreuungsgericht.
- Ist ein Elternteil noch ansprechbar, kann es dich formlos und mündlich gegenüber der Ärztin oder dem Pfleger als auskunftsberechtigt benennen. Das gilt sofort, ganz ohne Schriftform, und sollte in der Akte vermerkt werden.
- Frag gezielt nach dem Sozialdienst der Klinik, nicht nur nach dem Stationsarzt. Der Sozialdienst vermittelt in Auskunfts- und Betreuungsfragen fast immer schneller, weil er genau dafür da ist.
- Ist dein Elternteil nicht mehr ansprechbar und es gibt keine Vollmacht, informiere zusätzlich das örtliche Betreuungsgericht darüber, dass Angehörige bereitstehen. Ist dein Elternteil kurz vorher noch ansprechbar gewesen, kann es dich als Betreuung vorschlagen, dem muss das Gericht nach § 1816 BGB in der Regel folgen.
- Bei echter Eile kann das Gericht nach § 300 FamFG noch am selben Tag eine vorläufige Betreuung anordnen, wenn ein ärztliches Zeugnis die Dringlichkeit bestätigt. Das ersetzt keine Vollmacht, verkürzt die Wartezeit im Notfall aber erheblich.
Ohne Vollmacht: Was das Betreuungsgericht macht, und warum das dauert
Findet sich keine Vollmacht und ist auch keine akute Eile ärztlich belegt, bestellt das Betreuungsgericht nach § 1814 BGB eine Betreuung für alle Bereiche, die dein Elternteil selbst nicht mehr regeln kann. Das reguläre Verfahren dauert Wochen, nicht Stunden: Anhörung, ärztliches Gutachten, oft ein Verfahrenspfleger. In dieser Zeit bleiben Mietzahlungen, Pflegeheimrechnungen und Versicherungsfragen liegen, wenn niemand sonst befugt ist, sich darum zu kümmern.
Wer Betreuung wird, entscheidet am Ende das Gericht, nicht die Familie. Meistens wird ein naher Angehöriger bestellt, zwingend ist das aber nicht. Bei Streit innerhalb der Familie oder wenn niemand geeignet erscheint, landet die Aufgabe bei einem Berufsbetreuer, der deine Eltern vorher nie gesehen hat. Genau das verhindert eine Vorsorgevollmacht, weil sie die Auswahl längst getroffen hat, bevor ein Gericht überhaupt eingeschaltet wird.
Dazu kommt: Ein bestellter Betreuer wird nicht aus Nächstenliebe tätig. Ist noch Vermögen oberhalb des Schonbetrags vorhanden, zahlt dein Elternteil seine Vergütung selbst, nach § 1880 BGB springt nur bei Mittellosigkeit die Staatskasse ein. Eine Vorsorgevollmacht kostet dagegen einmalig, was das Dokument kostet, meist nichts, wenn die bevollmächtigte Person aus der Familie kommt.
Was in die Vollmacht für die Eltern gehört, damit die Klinik sie akzeptiert
Eine Vorsorgevollmacht ist formfrei gültig, sobald sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben ist. Für den Krankenhausfall reicht das aber nur, wenn der Inhalt zur Situation passt.
- Eine ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht. Ohne diesen Satz darf die Ärztin selbst der bevollmächtigten Person gegenüber zögern.
- Die Gesundheitssorge, damit Behandlungen eingewilligt oder abgelehnt werden können.
- Vermögensangelegenheiten, damit Miete, Pflegeheim und laufende Rechnungen während des Klinikaufenthalts weiterlaufen.
- Eine Ersatzperson, falls die erste bevollmächtigte Person selbst nicht erreichbar ist, etwa im Urlaub.
Eine Vorsorgevollmacht von Fachanwältinnen und Fachanwälten deckt diese Punkte standardmäßig ab, für 39 € statt der schnell 200 bis 500 €, die eine individuell aufgesetzte Vollmacht in einer Kanzlei kostet, und ohne mehrere Tage Terminvorlauf.
Wo die Vollmacht liegen muss, damit sie im Ernstfall auch gefunden wird
Die beste Vollmacht nützt nichts, wenn niemand weiß, dass es sie gibt. Deine Eltern sollten dir eine Kopie geben und dir sagen, wo das Original liegt. Zusätzlich lohnt sich der Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, dort können Betreuungsgerichte und Kliniken im Ernstfall nachsehen, ob überhaupt eine Vollmacht existiert. Verlangt eine Bank oder Behörde eine Beglaubigung, geht das bei der örtlichen Betreuungsbehörde günstiger als beim Notar, mehr dazu im Beitrag Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen.
Wenn in eurer Familie noch nichts geregelt ist, lohnt sich ein gemeinsamer Blick auf die Seite Vorsorge für die Eltern regeln. Meistens ist es ein einziges Gespräch am Küchentisch, das den Unterschied macht zwischen einem Anruf, der sofort beantwortet wird, und Wochen im Ungewissen.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.





