Kosten
Testament hinterlegen: Was das Nachlassgericht wirklich kostet
Constantin Batton
Vorstand & Gründer
10 Min Lesezeit

Dein Testament liegt in der Schublade. Du weißt, wo es ist. Aber wissen es auch die Menschen, die es nach deinem Tod finden müssen? Wenn du nach „Testament hinterlegen Kosten“ suchst, ist die wichtigste Zahl 82 €: So hoch ist die einmalige Gerichtsgebühr für die besondere amtliche Verwahrung. Dazu kommt die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Bei direkter Abrechnung durch das Register sind es für eine Person zusammen 97,50 €.
Die Hinterlegung schützt das Original und organisiert seine Auffindbarkeit im Sterbefall. Sie ersetzt weder ein wirksam errichtetes Testament noch eine Beratung zu schwierigen Erbfragen. Und sie ist von den Kosten für einen notariellen Entwurf oder die spätere Testamentseröffnung zu trennen. Genau diese Unterschiede gehen in pauschalen Preisangaben häufig verloren. Stand der folgenden Gebührenprüfung: 18. September 2026.
Testament hinterlegen: Kosten beim Nachlassgericht
| Posten | Betrag | Einordnung |
|---|---|---|
| Besondere amtliche Verwahrung | 82 € | Einmalige Gerichtsgebühr, Nr. 12100 KV GNotKG |
| Testamentsregister bei Abrechnung über den Melder | 12,50 € pro Person | Zum Beispiel bei Abrechnung durch den Notar |
| Testamentsregister bei direkter Abrechnung | 15,50 € pro Person | Rechnung unmittelbar von der Registerbehörde |
| Einzeltestament, direkte Registerabrechnung | 97,50 € | 82 € + 15,50 € |
| Gemeinschaftliches Testament, direkte Registerabrechnung | 113 € | 82 € + zweimal 15,50 € |
| Spätere Testamentseröffnung | 109 € Gerichtsgebühr | Gesonderter Vorgang nach dem Todesfall |
Die Grundlage für die Gerichtsgebühren steht im Kostenverzeichnis zum GNotKG, Nummern 12100 und 12101. Die Verwahrgebühr hängt nicht davon ab, wie hoch dein Vermögen ist. Ein kleiner Nachlass führt bei der Verwahrung also nicht zu einer niedrigeren Festgebühr als ein großer. Anders ist das bei vielen notariellen Tätigkeiten, deren Gebühren sich nach dem Geschäftswert richten.
Für das Register gilt die Gebührensatzung der Bundesnotarkammer. Entscheidend für 12,50 € oder 15,50 € ist der Abrechnungsweg. Die Gebühr entsteht je registrierter Person, nicht einfach je Blatt Papier. Bei einem gemeinschaftlichen Testament werden deshalb zwei Personen registriert. Frag beim Termin nach dem Abrechnungsweg, bevor du mit einer bestimmten Gesamtsumme rechnest.
Warum amtliche Verwahrung mehr leistet als eine Schublade
Ein eigenhändiges Testament darf zu Hause liegen. Die amtliche Hinterlegung ist für diese Form keine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung. Zu Hause musst du aber selbst dafür sorgen, dass das Original erhalten bleibt und nach deinem Tod gefunden wird. Eine Vertrauensperson sollte den Aufbewahrungsort kennen. Ein unbeschrifteter Umschlag zwischen alten Rechnungen schafft genau die Unsicherheit, die ein Testament eigentlich vermeiden soll.
Wer ein nicht besonders amtlich verwahrtes Testament besitzt, muss es nach Kenntnis vom Tod unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern. Das steht in § 2259 BGB. Die Pflicht ersetzt aber keine funktionierende Ablage: Ein unbekanntes oder versehentlich entsorgtes Original kann niemand abgeben. Die gerichtliche Verwahrung reduziert diese Risiken und verbindet die Urkunde mit dem amtlichen Registerverfahren.
Auch ein Bankschließfach ist nicht dasselbe wie die besondere amtliche Verwahrung. Es schützt einen Gegenstand, sorgt aber nicht allein für dessen Registrierung als Testament. Wer Zugang bekommt und welche Nachweise die Bank verlangt, solltest du gesondert klären. Verlass dich deshalb nicht darauf, dass Angehörige ein dort liegendes Testament automatisch rechtzeitig erreichen. Eine bloße Datei in einer Cloud übernimmt diese Aufgabe ebenfalls nicht.
So bereitest du den Termin beim Nachlassgericht vor
- Errichte zuerst das Testament in der passenden Form. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollen angegeben werden. Die Einzelheiten erklärt Testament selbst schreiben.
- Wähle ein Nachlassgericht und kläre Termin, Antrag und Abgabeweg. Für die besondere amtliche Verwahrung eines eigenhändigen Testaments besteht nach § 344 Absatz 1 FamFG freie örtliche Gerichtswahl. Die örtliche Organisation und Terminvergabe können sich unterscheiden.
- Halte das Original, Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde bereit. Frage nach, welche Unterlagen das konkrete Gericht verlangt. Beim gemeinschaftlichen Testament werden die Angaben beider Personen benötigt.
- Lass dir erklären, wie der Umschlag abzugeben ist und ob ein besonderer Antrag erforderlich ist. Eine Abgabe durch eine bevollmächtigte Person kann möglich sein; kläre Form und Umfang der Vollmacht vorher mit dem Gericht.
- Nimm den Hinterlegungsschein zu deinen Unterlagen. Beim gemeinschaftlichen Testament erhält jede Person einen solchen Nachweis. Notiere Gericht und Aktenzeichen so, dass deine Vertrauensperson sie finden kann.
- Prüfe die Angaben auf den Unterlagen und bezahle die eingehenden Rechnungen fristgerecht. Gericht und Register können getrennt abrechnen. Bewahre Nachweise auf, damit du bei einer späteren Rückfrage den Vorgang zuordnen kannst.
Eine konkrete behördliche Übersicht zu Unterlagen, Gebühren und Zuständigkeit bietet das Serviceportal Berlin. Das ist eine Orientierung für die Vorbereitung, keine Zusage, dass jedes Gericht denselben Terminablauf nutzt. Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Geschäftsstelle erspart dir einen zweiten Weg, etwa wenn eine Vollmacht, eine Urkunde oder Angaben zum Geburtseintrag fehlen.
Was das Zentrale Testamentsregister tatsächlich speichert
Das Original bleibt bei der Verwahrstelle. Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst die Angaben, mit denen die Person und der Aufbewahrungsort zugeordnet werden können. Es ist kein Onlineordner, in dem Angehörige den Wortlaut deines Testaments lesen. Ein Scan auf deinem Computer ersetzt weder die Hinterlegung des Originals noch die Meldung der Verwahrung.
Nach einer Sterbefallmitteilung wird anhand der Registerangaben geprüft, ob eine erbrelevante Urkunde verwahrt wird. Die beteiligten Stellen können dadurch benachrichtigt und die Eröffnung veranlasst werden. Hinterlegungsschein und Information deiner Angehörigen bleiben trotzdem nützlich: Sie helfen bei Rückfragen und der Übersicht über deine Unterlagen. Du musst deinen Angehörigen dafür nicht den gesamten Testamentsinhalt offenlegen.
Das Testamentsregister hat einen anderen Zweck als das Zentrale Vorsorgeregister. Dort geht es um Vorsorgeangelegenheiten zu Lebzeiten, hier um erbfolgerelevante Urkunden. Ein vorhandener Vorsorgeregistereintrag erledigt die Testamentsregistrierung deshalb nicht. Für deine Ablage genügt eine klare Trennung: Vorsorgedokumente, Testament und Nachweise zur jeweiligen Verwahrung oder Registrierung.
Testament zurückholen: Rückgabe ist nicht immer Widerruf
Du kannst die Rückgabe einer verwahrten Urkunde verlangen. Ausgehändigt werden darf das Testament nur dir persönlich. Eine Vollmacht für die ursprüngliche Abgabe erlaubt deshalb nicht automatisch die spätere Abholung. Ein gemeinschaftliches Testament können die Ehegatten nach § 2272 BGB nur gemeinsam zurücknehmen. Stimme den Termin mit dem Gericht ab, statt jemanden mit deinem Hinterlegungsschein loszuschicken.
Diese Unterscheidung ergibt sich unmittelbar aus § 2256 BGB. Willst du deinen letzten Willen ändern, reicht ein anderer Aufbewahrungsort also nicht. Umgekehrt solltest du ein notarielles Testament nicht bloß zur Durchsicht zurücknehmen, ohne die Widerrufsfolge verstanden zu haben. Kläre in einem solchen Fall zunächst, wie du Einsicht oder eine Abschrift erhalten kannst.
Änderungen und erneute Hinterlegung richtig einordnen
Ein späteres Testament hebt ein früheres nach § 2258 BGB nur insoweit auf, wie beide einander widersprechen. „Ich schreibe einfach noch ein Blatt“ kann deshalb mehrdeutige Regelungen hinterlassen. Bei mehreren Fassungen müssen Datum, Inhalt und mögliche Bindungen zusammen betrachtet werden. Die bloße Vernichtung einer Kopie beseitigt ein verwahrtes Original ohnehin nicht.
Für eine neue Verfügung, die du erneut in Verwahrung gibst, musst du mit neuen Verwahr- und Registrierungskosten rechnen. Eine bloße Berichtigung von Registerangaben ist davon zu unterscheiden. Frag das Gericht bei Änderungen nach dem konkreten Verfahren und lege frühere Hinterlegungsnachweise bereit. Bei einem Berliner Testament ist zusätzlich zu prüfen, ob wechselbezügliche Verfügungen eine einseitige Änderung beschränken.
Welche Kosten nach dem Todesfall noch entstehen können
Für die Testamentseröffnung sieht Nummer 12101 KV GNotKG eine Gerichtsgebühr von 109 € vor. Werden mehrere Verfügungen derselben Person bei demselben Gericht gleichzeitig eröffnet, wird dafür nur eine Gebühr erhoben. Daraus folgt keine pauschale Garantie, dass alle späteren Nachlassverfahren zusammen nur 109 € kosten. Ein Erbschein, weitere gerichtliche Tätigkeiten oder Auslagen können gesondert hinzukommen.
Auch ein zu Hause aufbewahrtes Testament muss nach der Ablieferung eröffnet werden. Wer die amtliche Verwahrung weglässt, spart deshalb nicht automatisch die Eröffnungsgebühr. Vergleiche immer dieselben Leistungen: Entwurf oder Beurkundung, Aufbewahrung und Registereintrag, spätere Eröffnung sowie gegebenenfalls ein Erbnachweis sind unterschiedliche Vorgänge. Ein einzelner Gesamtpreis ohne diese Trennung führt leicht in die Irre.
Erst den Inhalt klären, dann das Original sicher ablegen
Für ein eigenhändiges Testament brauchst du nicht generell einen Notar. Bei komplizierten Familienverhältnissen, Unternehmen, Auslandsvermögen oder früheren bindenden Verfügungen ist individuelle fachliche Beratung jedoch wichtig. Die amtliche Verwahrung löst die Frage der sicheren Ablage; sie beantwortet nicht, ob deine geplante Erbregelung zu deiner Situation passt oder steuerlich sinnvoll ist.
Für die Vorbereitung bietet Meine Vorsorge eine Testament-Vorlage mit Anleitung. Sie hilft dir bei der Ausarbeitung und beim handschriftlichen Übertragen. Das Ergebnis wird nicht durch einen Onlineklick zum eigenhändigen Testament: Du musst den erforderlichen Text selbst von Hand schreiben und unterschreiben. Die Gerichts- und Registergebühren kommen unabhängig vom Produktkauf hinzu. Den aktuellen Produktpreis findest du auf der Produktseite.
Häufige Fragen
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Unsere Vorlagen werden von Fachanwältinnen und Fachanwälten entwickelt und laufend geprüft. Stand der Angaben: Juli 2026.





